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Informationen zum Studentenvisum


Allgemeines

Studenten aus der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Studenten aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino benötigen kein Visum um nach Deutschland einzureisen, müssen jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken nach der Einreise beantragen. Zuständig ist das örtliche Ausländeramt, an dem der Student seinen Wohnsitz nehmen wird.

Studenten aller anderen Nationalitäten benötigen ein Studentenvisum bevor sie nach Deutschland einreisen. Das Studentenvisum ist absolut notwendig um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen und kann nur von einer deutschen Botschaft in dem jeweiligen Heimatland ausgestellt werden. Studenten ohne entsprechendes Visum sind gezwungen wieder in ihr Heimatland zurückzukehren.


Ablauf

Mit Ausnahme der oben genannten Länder benötigen ausländische Studenten ein Studentenvisum für die Immatrikulation am CIT.

Die Bearbeitungszeit eines Antrags für ein Studentenvisum beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen, kann in Einzelfällen jedoch länger dauern. Das Visum ist gewöhnlich ca. drei Monate gültig. Häufig kommt es vor, dass die Gültigkeit an dem Tag der Abholung beginnt, was dazu führen kann, dass das Visum bis zur Einreise nach Deutschland wieder ausgelaufen ist (beispielsweise bei Abholung im Mai). Das muss mit der zuständigen Botschaft abgeklärt werden.
Ein Studentenvisum kann in jeder deutschen Botschaft des Heimatlandes beantragt werden.

In der Regel müssen folgende Dokumente für einen Antrag bereitgestellt werden, die Botschaften behalten sich jedoch das Recht vor weitere Dokumente einzufordern:

    • Visumantragsformular (wird von der Botschaft bereit gestellt)
    • Einen gültigen Reisepass
    • Zulassungsbescheid und CIT-Bescheid (wird nach der Zulassung vom CIT bereit gestellt)
    • Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
    • Zwei Reisepassfotos (spezielle Vorschriften beachten)
    • Nachweis über ausreichende Finanzierung (gilt auch für die Aufenthaltsgenehmigung):

Internationale Studenten am CIT müssen einen Finanzierungsnachweis erbringen, um ein Visa und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Die Studiengebühren am CIT betragen 18.000€/ Jahr. Die Lebenshaltungskosten werden in der Regel mit ca. 8.000€/ Jahr angegeben. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsnachweis über ca. 26.000€, um Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zu decken. Der Finanzierungsnachweis wird entweder durch ein deutsches Konto oder ein ausländisches Sperrkonto mit entsprechendem Betrag erbracht. Alternativ ist auch eine Verpflichtungserklärung der Eltern möglich.

Für weitere Informationen, wendet euch bitte an die deutschen Auslandsvertretungen in eurem Heimatland oder an das Auswärtige Amt.

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